Die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des Klimawandels beschäftigt die Rechtswissenschaft seit einigen Jahren. Mit der Shell-Entscheidung der Rechtbank Den Haag in den Niederlanden scheint eine Aktivierbarkeit des Zivilrechts zur Bekämpfung des Klimawandels möglich. Die Untersuchung setzt hier an: Ist es möglich, Emittenten zivilrechtlich zu verpflichten, ihre Emissionen an das 1,5 Grad Celsius Ziel anzupassen? Maßgeblich ist die Auslegung von Art. 20a GG durch das Bundesverfassungsgericht.