Ziel der Einführung in das Recht der europäischen Institutionen ist es, Studierende und weitere europapolitisch Interessierte mit den Grundzügen der wichtigsten europäischen Organisationen vertraut zu machen. Im Vordergrund steht das Recht der Europäischen Union (EU). Behandelt werden aber auch der Europarat, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie einige weitere Organisationen. Das Hauptgewicht liegt auf organisations- und verfahrensrechtlichen Aspekten sowie auf den Rechtsbeziehungen zwischen den Organisationen, den Mitgliedstaaten und deren Staatsangehörigen. Erörtert werden auch Themen, die für die Schweiz von besonderer Bedeutung sind, insbesondere die bilateralen Beziehungen zur EU.