Die Unfallversicherung ist der einzige Sozialversicherungszweig, der ausschliesslich durch risikobasierte Prämien finanziert wird.
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die Ausgestaltung der Versicherungsprämie der Unfallversicherer mit dem modifizierten zentralen Gehalt der allgemeinen Gestaltungsprinzipien des Sozialversicherungsrechts vereinbar ist. Betrachtet werden das Solidaritätsprinzip, das Äquivalenzprinzip, das Versicherungsprinzip, der Grundsatz der Transparenz und der Grundsatz der Gegenseitigkeit.
Die Prämientarifierung in der Unfallversicherung ist nur bedingt mit den untersuchten Gestaltungsprinzipien vereinbar. So ist das Mass an Solidarität in der Unfallversicherung nicht mit dem Mass an Solidarität anderer Sozialversicherungszweige vergleichbar. Weiter kann in Bezug auf den Grundsatz der Transparenz bei der Prämientarifierung Handlungsbedarf aufgezeigt werden.