Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Geschichte ), Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Dies ist ein Staatsgeheimnis¿. So lautet der erste Satz der Nachricht des Aufsichtsratsvorsitzenden Carl Krauchs der IG- Farben an den Betriebsführer der IG- Farben in Auschwitz Otto Ambros vom 7. März 1941. Dieser Satz spiegelt nicht nur die Wichtigkeit des Inhalts und dessen Geheimhaltung wider, sondern zeigt eindeutig auf, dass ein internes
IG- Schreiben die betriebliche Ebene überschritten und die staatliche Ebene erreicht hat.
Der Brief beinhaltet erste Maßnahmen, welche die Zusammenarbeit der IG- Farben und der SS in Auschwitz sowie den Bau eines Bunawerkes in dieser polnischen Stadt, regeln soll.
Doch wie kam es dazu, dass die IG- Farben in den Osten expandierte? Welche Motive bewegten den Chemiekonzern die größte Fabrik ihrer Firmengeschichte in Auschwitz zu errichten? Hat jene, die in dem Schreiben bereits angedeutete Zusammenarbeit mit dem NS- Regime wirklich stattgefunden? Wenn ja, wie äußerte sich jene Kooperation mit den Nationalsozialisten und in welcher Form wirkten sich eine mögliche Beziehung auf die Arbeit in Auschwitz aus? Kann die IG- Farben demnach für die im Auschwitzkomplex stattgefundenen Verbrechen verantwortlich gemacht werden?
Um jene Fragen beantworten zu können, soll in dieser Hausarbeit zunächst erläutert werden, welche Auswahlkriterien die IG- Farben für den Bau eines Werkes in Auschwitz getroffen hat und wie das Projekt in den Jahren von 1941 bis 1945 verwirklicht werden konnte.
Folgend soll nachgewiesen werden, inwiefern eine Kooperation zwischen der IG- Farben und dem Nationalsozialismus mit besonderer Betrachtung auf Auschwitz stattgefunden hat.
Anschließend soll die Stellung der IG- Farben im Nationalsozialismus und der Anteil des Konzerns an die in Auschwitz stattgefundenen Verbrechen betrachtet werden.
Letzteres soll unter Bezugnahme der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und der ordentlichen Prozesse durch Privatpersonen erfolgen.