Das Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) gewährt den Bundesbehörden weit reichende Ermittlungs- und Strafkompetenzen auf der Grundlage materiell- und formellrechtlicher Vorschriften, die sowohl vom Strafgesetzbuch als auch von der Strafprozessordnung abweichen.
Gegenstand dieser Abhandlung sind die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des VStrR und sein Verfahrensrecht. Berücksichtigt werden die Schnittstellenprobleme, die sich bei einer subsidiären Anwendung des inzwischen revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs ergeben und die aus der Frage resultieren, inwieweit der Rechtsanwender an strafprozessuale Grundsätze und Mindestgarantien gebunden ist, obwohl das VStrR keinen generellen Bezug auf die Strafprozessordnung nimmt. Diese Themen werden vor dem Hintergrund einer Einordnung des Verwaltungsstrafrechts ins System der Schweizer (Straf-)Rechtsordnung angegangen.
Die ausführliche Darstellung dieses Rechtsgebiets greift sowohl die Verwaltungspraxis als auch die Rechtsprechung und - soweit vorhanden - unterschiedliche Lehrmeinungen auf.